„Online“-Scheidung

„Online“-Scheidung

Susanne Hoff Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Scheidungsrecht, Rastede, Oldenburg

 

 

  1. „Online“-Scheidung

Eine Scheidung ist ein Schritt, der gut überlegt sein sollte. Gerne begleite und unterstütze ich Sie hierbei. Es ist hierfür nicht unbedingt notwendig, einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei zu vereinbaren. Alle auftretenden Fragen, die den Ablauf der Scheidung betreffen, können auch über kurze Kommunikationswege per E-Mail oder Telefon geklärt werden. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Dies alles gilt, wenn Sie sich mit Ihrem getrenntlebenden Ehegatten finanziell geeinigt haben. In diesem Fall ist es nicht notwendig, streitige Folgesachen beim Gericht einzureichen. Es wird dann nur noch der sogenannte Versorgungsausgleich, d.h. die Teilung der Rentenanrechte bezogen auf die Ehezeit, durchgeführt.

Sie selbst können Ihre Scheidung nicht online einreichen, auch wenn ein solcher Eindruck im Internet häufig erweckt wird. Denn für die Einreichung des Scheidungsantrages besteht ein sogenannter Anwaltszwang. Nur ein Anwalt kann die Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht beantragen. Nur den Scheidungstermin beim Familiengericht müssen beide Eheleute persönlich wahrnehmen, damit der Richter prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen, d.h. also u.a., dass Sie bereits ein Jahr dauerhaft voneinander getrennt leben müssen. Außerdem bin ich als Ihre Anwältin ebenfalls im Scheidungstermin anwesend, um den Scheidungsantrag wirksam zu stellen.

  1. Kosten Scheidung

Bei der einvernehmlichen Scheidung können Sie und Ihr Ehegatte Geld sparen, wenn Sie nur einen Anwalt mit der Ehescheidung beauftragen, da dann die Rechtsanwaltsgebühren für den zweiten Anwalt gespart werden. Die Gerichtskosten sind im Ehescheidungsverfahren zu teilen. Sie können mit Ihrem Ehegatten eine Vereinbarung treffen, nach der Sie sich auch die Anwaltsgebühren teilen. Dies ist formlos möglich. Die günstigste Scheidung ist also nicht die „online“-Scheidung, sondern die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt, bei dem Sie sich die Kosten teilen. Gerne unterstütze ich Sie hierbei.

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie ein vorheriges Beratungsgespräch bei mir vereinbaren. Die Kosten für die Scheidung hängen ab von Ihren Nettoeinkünften und der Anzahl Ihrer Rentenversicherungsverträge. Die Scheidung bei einem durchschnittlichen Einkommen kostet ca. 2.500,00 € bis ca. 3.000,00 € einschließlich Umsatzsteuer und Gerichtskosten.

  1. schnelle Scheidung

Eine Ehescheidung kann auch innerhalb von kurzer Zeit bereits nach ca. zwei Monaten ausgesprochen werden, wenn sich beide Ehegatten darüber einig sind, den Versorgungsausgleich auszuschließen. In diesem Fall kann eine notarielle Vereinbarung von einem Notar Ihrer Wahl vor Einreichen des Scheidungsantrags beurkundet werden und ein Scheidungstermin danach kurzfristig vom Gericht anberaumt werden. Hier ist zu empfehlen, dies im Rahmen eines Besprechungstermins gesondert zu erörtern, um Nachteile für die Altersvorsorge zu vermeiden. Grundsätzlich ist zu empfehlen, zumindest die Auskünfte der jeweiligen Versorgungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung und private Rentenversicherungen) für die Ehezeit einzuholen, um sicherzugehen, dass durch den Ausschluss des Versorgungsausgleichs keine wechselseitigen Nachteile entstehen. Es kann vernünftiger sein, die übliche Dauer des Scheidungsverfahrens von ca. sechs Monaten in Kauf zu nehmen, um eine Versorgungslücke im Alter zu vermeiden. Ich berate Sie gerne hierzu.

  1. benötigte Unterlagen und Ablauf Scheidung

Für die Einreichung der Scheidung benötige ich lediglich eine Kopie der Heiratsurkunde und Kopien der Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder. Nach Erhalt dieser Unterlagen werde ich Ihnen einen Ehescheidungsantragsentwurf per E-Mail übersenden und die für die Einreichung des Antrags von mir beim Gericht einzuzahlenden Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren für die Einreichung des Antrags in Rechnung stellen. Nach Zahlungseingang werde ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht für Sie einreichen. Nach dem Gerichtstermin, in dem Sie und Ihr Ehegatte persönlich zum Getrenntleben angehört werden, erhalten Sie eine Abschluss-Kostenrechnung nach dem vom Gericht im Gerichtstermin festgesetzten Verfahrenswert, in der auch die durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins (Terminsgebühr) entstandenen Rechtsanwaltsgebühren abschließend in Rechnung gestellt werden.

Die Scheidung schnell bei Gericht einzureichen, ist sicher möglich. Gleichwohl ist die Ehescheidung auch eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit, die auch so behandelt werden sollte. Nicht vorhergesehene Folgen sollten jedoch auf jeden Fall vermieden werden!

Bei allen auftretenden Fragen stehe ich Ihnen per E-Mail, per Telefon und gerne auch persönlich zur Verfügung. Hierfür nehme ich mir gerne Zeit für Sie.

„Lösungen finden, Hoff-nung schöpfen
und am Ende aufatmen“

(Bettina Graf)